ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
TWENTY Yoga- & Fotostudio
Dargel & Franzkowiak GbR
Eiswerderstraße 14
13585 Berlin
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Buchungen, Reservierungen und Verträge von TWENTY im Zusammenhang mit der Vermietung der Studioflächen sowie der Teilnahme an Yoga- und sonstigen Kursangeboten.
Die Studiovermietung für Foto- und Videoproduktionen sowie Events richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ausnahmen hierzu obliegt der Entscheidung durch TWENTY.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Buchenden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, TWENTY hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Individualvereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB.
2. Buchung und Vertragsschluss
Eine Buchung kann online, per E-Mail oder auf anderem von TWENTY vorgesehenem Weg angefragt bzw. durchgeführt werden.
Der Vertrag kommt erst durch die Bestätigung der Buchung (Auftragsbestätigung) durch TWENTY in Textform oder durch die automatische Bestätigung einer Online-Buchung zustande.
Die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Preise und Leistungen sind Bestandteil der Vereinbarung. Alle Preise für gewerbliche Studiovermietungen verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Änderungen oder Ergänzungen einer Buchung bedürfen der Bestätigung durch TWENTY.
3. Nutzung der Studioflächen und Nutzungszweck
Die vermieteten Räume dürfen ausschließlich für den bei der Buchung angegebenen Zweck (z. B. Foto-/Videoproduktion, Workshop) und innerhalb des gebuchten Zeitraums genutzt werden. Eine Änderung des Nutzungszwecks bedarf der vorherigen Zustimmung von TWENTY in Textform.
Die buchende Person versichert, im Studio keine Aufnahmen, Produktionen oder Veranstaltungen mit rassistischen, sexistischen, diskriminierenden, pornografischen, gewaltverherrlichenden oder verfassungsfeindlichen Inhalten durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Das Nutzungsrecht ist auf die buchende Person/das buchende Unternehmen und die angemeldeten Personen beschränkt. Eine Untervermietung oder Überlassung der Räume an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TWENTY untersagt.
Die gebuchte Zeit umfasst auch Auf- und Abbau. Das Studio ist zum Ende der gebuchten Zeit vollständig zu verlassen und im Ursprungszustand zu übergeben.
TWENTY behält sich vor, die Nutzung einzelner Bereiche oder Gegenstände aus Sicherheits-, Wartungs- oder organisatorischen Gründen einzuschränken.
4. Verlängerung bzw. Überziehungsgebühren
Eine Verlängerung der Nutzung ist nur nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeit möglich und kann zusätzlich berechnet werden.
Jeder verlängerte Stunde wird hierbei mit der vereinbarten Stundenmiete berechnet. Angefangene Stunden werden als volle Stunden berechnet.
Wird das Studio über die vereinbarte Mietzeit hinaus genutzt, ohne dass vorab eine Verlängerung vereinbart wurde, berechnet TWENTY für die zusätzliche Nutzungszeit außerdem eine Überziehungsgebühr. Angefangene Stunden werden als volle Stunden berechnet.
Die Überziehungsgebühr beträgt pro angefangene Stunde 15 % des vereinbarten Tagesmietpreises (netto) für Zeiten zwischen 07:00 und 21:00 Uhr bzw. 20 % des Tagesmietpreises (netto) für Zeiten zwischen 21:00 und 07:00 Uhr. (3) Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens (z. B. bei Beeinträchtigung einer Folgebuchung) bleibt vorbehalten.
5. Sorgfaltspflicht, Rückgabe und Reinigung
Die Räume, Möbel, Ausstattung und zur Verfügung gestellten Gegenstände sind sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln.
Eigene Gegenstände, Materialien und Abfälle sind nach Ende der Nutzung vollständig mitzunehmen. Sämtliches verstelltes Mobiliar und Inventar ist vor Mietende wieder an seinen ursprünglichen Platz zurückzustellen. Bei Nichtbeachtung oder übermäßiger Verschmutzung kann eine zusätzliche Reinigungspauschale von mindestens 70,00 € zzgl. USt. berechnet werden.
Von der buchenden Person verursachte zusätzliche Reparatur- oder Wiederherstellungskosten werden vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Festgestellte Schäden oder Mängel sind TWENTY unverzüglich mitzuteilen.
6. Hohlkehle
Die Hohlkehle ist besonders sorgfältig zu behandeln.
Starke Verschmutzungen, Beschädigungen oder Gebrauchsspuren, die eine besondere Reinigung, Reparatur oder einen Neuanstrich erforderlich machen, werden der buchenden Person in Rechnung gestellt.
Für eine starke Verschmutzung bzw. Beschädigung der Hohlkehle kann eine Reinigungs- bzw. Malerpauschale von 200 € berechnet werden. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten.
7. Equipment, Energieverbrauch und Rauchverbot
Das im Rahmen der Buchung zur Verfügung gestellte Equipment ist pfleglich zu behandeln und darf ohne vorherige Zustimmung von TWENTY weder verändert noch an Dritte weitergegeben oder weitervermietet werden.
Für eigenes Equipment ist die buchende Person selbst verantwortlich. Der Einsatz eigener Geräte, insbesondere im Zusammenhang mit Stromanschlüssen, muss sachgerecht und sicher erfolgen.
Fehlende oder beschädigte Gegenstände/Equipment können der buchenden Person zum Wiederbeschaffungswert bzw. in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden.
In der Studiomiete sind die üblichen Energiekosten (Strom, Wasser, Heizung) enthalten. TWENTY behält sich vor, extremen Strom- oder Energieverbrauch (z. B. durch den Einsatz außergewöhnlich leistungsstarker Dauerlicht- oder Heizanlagen) gesondert nachzuberechnen.
Für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit von optional hinzugebuchtem Equipment kann TWENTY nur im Rahmen der jeweils bestätigten Buchung einstehen.
Es gilt ein striktes Rauchverbot in sämtlichen Innenräumen und an geöffneten Fenstern. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot wird eine Sonderreinigungsgebühr in Höhe von 70,00 € zzgl. USt. fällig. Die Geltendmachung weitergehender Schäden (z. B. wegen Geruchsbelästigung von Folgebuchungen) bleibt vorbehalten.
Tiere dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von TWENTY mitgebracht werden. Sofern genehmigt, gilt für Tiere ein striktes Möbelverbot. Für Schäden oder Verunreinigungen haftet die buchende Person vollumfänglich.
8. Besondere Produktion und Nutzung - z.B. Kerzen
Der Einsatz von Rauch, Wasser, Flüssigkeiten, Konfetti, Glitter oder anderen Special Effects ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von TWENTY gestattet.
Das Anzünden von Kerzen oder anderen offenen Feuerquellen sowie Pyrotechnik ist im gesamten Studio grundsätzlich nicht gestattet.
Produktionen oder Veranstaltungen, die eine besondere Gefährdung für Personen, Räume oder Ausstattung darstellen oder den vereinbarten Nutzungszweck überschreiten, können von TWENTY abgelehnt werden.
9. Schuhe und Sauberkeit
Da TWENTY auch als Yogastudio genutzt wird, gilt im gesamten Studio ein Straßenschuhverbot.
Straßenschuhe können am Eingang in den dafür vorgesehenen Schuhregalen abgestellt werden.
Für Shootings, Events und andere Produktionen können nach vorheriger Absprache geeignete saubere Schuhe verwendet werden, sofern dadurch keine Verschmutzung oder Beschädigung der Studioflächen entsteht.
10. Lärmschutz und Sicherhietsbestimmungen
Die buchende Person trägt die volle Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf ihrer Veranstaltung sowie für die Einhaltung der zulässigen Personenzahl, Sicherheits- und Jugendschutzbestimmungen.
Die buchende Person ist dafür verantwortlich, dass auch von ihr eingesetzte Mitarbeiter, Dienstleister, Teilnehmer und Gäste die geltenden Studio-Regeln einhalten.
Da sich das Studio in einem Misch-/Wohnumfeld befindet, sind Lärmbelästigungen auf ein Minimum zu beschränken. Die gesetzlichen Ruhezeiten (insbesondere ab 22:00 Uhr) sind strikt einzuhalten.
11. Yoga- und Kursangebote
Die Teilnahme an Yoga- und sonstigen Kursangeboten erfolgt auf eigene Verantwortung.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Kursleitung vorab über relevante körperliche Einschränkungen zu informieren. Die Angebote ersetzen keine medizinische Behandlung.
Den Anweisungen der Kursleitung ist Folge zu leisten.
12. Stornierung von Studiovermietungen – VERANSTALTUNGEN, WORKSHOPS, etc.
Für Stornierungen von Studiovermietungen für Veranstaltungen (Events, Workshops) gelten folgende Stornierungsgebühren:
bis 30 Tage vor dem gebuchten Termin: 30 % des vereinbarten Mietpreises
29 bis 8 Tage vor dem gebuchten Termin: 50 % des vereinbarten Mietpreises
ab 7 Tage vor dem gebuchten Termin: 100 % des vereinbarten Mietpreises Bereits beauftragte, nicht stornierbare Fremdleistungen werden zusätzlich berechnet.
13. Umbuchung und Stornierung von Studiovermietungen - FOTO- & VIDEOPRODUKTIONEN
Für Umbuchungen (Terminverschiebungen) und Stornierungen (vollständige Absagen) von Studiovermietungen für Foto- und Videoproduktionen gelten folgende Regelungen:
→ Umbuchungen oder Stornierungen müssen via Mail an hi@twentyberlin.com gerichtet werden.
Umbuchung (Terminverschiebung)
Eine Terminverschiebung ist TWENTY unverzüglich in Textform mitzuteilen. Es fallen folgende Gebühren bezogen auf den vereinbarten Mietpreis an:
Mehr als 7 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei.
Innerhalb von 7 Tagen bis 72 Stunden vor Mietbeginn: 25 % des vereinbarten Mietpreises.
Weniger als 72 Stunden bis 24 Stunden vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises.
Weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn: Eine Umbuchung ist ausgeschlossen. Es werden 100 % des Mietpreises berechnet. Ein Ersatztermin erfordert eine kostenpflichtige Neubuchung.
B. Stornierung (Vollständige Absage)
Eine Stornierung ist TWENTY unverzüglich in Textform mitzuteilen. Wird die Buchung ohne Ersatztermin abgesagt, fallen folgende Stornierungsgebühren bezogen auf den vereinbarten Mietpreis an:
Mehr als 7 Tage vor Mietbeginn: 25 % des vereinbarten Mietpreises.
Innerhalb von 7 Tagen bis 72 Stunden vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises.
Weniger als 72 Stunden bis 24 Stunden vor Mietbeginn: 75 % des vereinbarten Mietpreises.
Weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Mietpreises.
C. Gemeinsame Bestimmungen
Soweit eine anderweitige Vermietung des Studios für den stornierten oder umgebuchten Zeitraum möglich ist, werden die dadurch neu vereinnahmten Beträge auf die Stornierungs- bzw. Umbuchungsgebühren angerechnet.
Der buchenden Person bleibt der Nachweis gestattet, dass TWENTY kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Nicht stornierbare Fremdleistungen (z. B. Catering, Equipment) werden voll berechnet.
14. Stornierung von Yoga- und Kursbuchungen
Für Yoga- und Kursbuchungen gelten die jeweils bei der Buchung angegebenen Stornierungsbedingungen. Bei Buchungen über externe Plattformen gelten deren Bestimmungen ergänzend.
15. Preise, Zahlung und Vorkasse
Die Rechnungsbeträge für Studiovermietungen sind, sofern nicht anders vereinbart, per Vorkasse oder innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug ist TWENTY berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen und bei Nichteinhaltung von Zahlungsfristen die Überlassung des Studios bis zur vollständigen Zahlung zu verweigern.
Eine Aufrechnung durch den Mieter ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
16. Haftung und Freistellung
Die buchende Person haftet für alle Schäden an den Räumen, dem Mobiliar, der Ausstattung und dem Equipment, die durch sie selbst, ihre Mitarbeiter, Dienstleister, Modelle oder Gäste schuldhaft verursacht werden.
Die buchende Person stellt TWENTY von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Studios durch den Mieter entstehen, es sei denn, TWENTY hat diese vertretend zu verantworten.
TWENTY übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen, Equipment oder Wertsachen, die vom Mieter oder Dritten in das Studio eingebracht werden.
TWENTY kann bei gewerblichen Buchungen den Nachweis einer ausreichenden Betriebs- oder Veranstalterhaftpflichtversicherung verlangen.
17. Haftung von TWENTY
TWENTY haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TWENTY, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
TWENTY haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgefehler oder reine Vermögensschäden des Mieters (wie z. B. Ausfall von Modelgagen, Reisekosten oder Honorarausfällen bei Verzögerungen oder Ausfällen).
18. Rücktritt durch TWENTY
TWENTY ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn die vereinbarte Nutzung erheblich von der tatsächlichen Nutzung abweicht, vereinbarte Vorkassenzahlungen nicht fristgerecht eingehen, die Sicherheit des Studios gefährdet ist, gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstoßen wird oder die Durchführung der Buchung aufgrund von Umständen, die TWENTY nicht zu vertreten hat, nicht möglich ist.
19. Hausordnung, Datenschutz, Gerichtsstand
Den Anweisungen des Personals von TWENTY ist Folge zu leisten. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann TWENTY die Nutzung des Studios vorzeitig beenden.
Die jeweils geltende Hausordnung von TWENTY ist Bestandteil der Nutzung des Studios.
Personenbezogene Daten werden nach den Bestimmungen der DSGVO verarbeitet.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit Kaufmannseigenschaft ist der Sitz von TWENTY (Berlin).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.